Bezirksausschüsse

Seit 1967 gibt es in Ingolstadt BezirksausschüsseBezirksausschuss Bezirksausschüsse sind kommunalpolitische Ausschüsse, die in ihrem jeweiligen Bezirk gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern politische Themen behandeln. Ihnen steht in der Regel eine Anhörungs- oder Unterrichtungsrecht sowie ein Jahreshaushalt zu. In Bayern gibt es Bezirksausschüsse nur in den Städten München und Ingolstadt., was sie zu einer von nur zwei Städten in Bayern macht, die diese Gremien einrichten. Im Gegensatz zu München, wo die Ausschüsse verpflichtend sind, hat Ingolstadt dies freiwillig getan, allerdings mit einigen Einschränkungen für die Gremien. Zum Beispiel kann der BezirksausschussBezirksausschuss Bezirksausschüsse sind kommunalpolitische Ausschüsse, die in ihrem jeweiligen Bezirk gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern politische Themen behandeln. Ihnen steht in der Regel eine Anhörungs- oder Unterrichtungsrecht sowie ein Jahreshaushalt zu. In Bayern gibt es Bezirksausschüsse nur in den Städten München und Ingolstadt. keine endgültigen Beschlüsse fassen, sondern nur Vorschläge unterbreiten – sowohl in Bezug auf stadtteilbezogene Vorhaben als auch in Bezug auf die Verteilung des Bürgerhaushaltes.

Die monatlichen Sitzungen des BezirksausschussesBezirksausschuss Bezirksausschüsse sind kommunalpolitische Ausschüsse, die in ihrem jeweiligen Bezirk gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern politische Themen behandeln. Ihnen steht in der Regel eine Anhörungs- oder Unterrichtungsrecht sowie ein Jahreshaushalt zu. In Bayern gibt es Bezirksausschüsse nur in den Städten München und Ingolstadt. befassen sich in erster Linie mit Anliegen der Bürgerinnen und Bürger. Diese können aktiv teilnehmen und haben das Recht, Anträge zu stellen und zu sprechen. Das Gremium setzt sich aus bis zu 15 Mitgliedern zusammen, die von Parteien entsandt werden, abhängig vom Wahlergebnis bei der Kommunalwahl. Je besser eine Partei im Bezirk abschneidet, desto mehr Sitze wird sie in den Bezirksausschüssen haben. Nur Mitglieder des Gremiums sind stimmberechtigt. Stadträte sollen sich in den Sitzungen des Bezirksausschusses weitgehend zurückhalten und allenfalls auf direkte Anfragen antworten.

Jeder Bezirksausschuss hat – abhängig von der Einwohnerzahl – einen Bürgerhaushalt. Man kann grob sagen, dass für jeden Einwohner rund 7 Euro im Jahr für den Bürgerhaushalt bereitstehen. Über die Verwendung der Mittel entscheiden die Mitglieder der Bezirksausschüsse auf Grundlage einer, vom Stadtrat erlassenen Förderrichtlinie. Diese Entscheidungen können allerdings von der Stadtverwaltung aufgehoben werden.